Rechtsgrundlagen

Sämtliche Maßnahmen in der Arbeitsmedizin und generell im Arbeitsschutz unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen Regelungen. Hier finden Sie eine Auswahl von relevanten Rechtsgrundlagen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Per Klick auf den jeweiligen Link gelangen Sie zum jeweiligen Gesetzestext.


Grundlage für die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften (insbesondere §§ 2, 3, 5, 6, 19):

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)


Grundlage für die Tätigkeiten von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sowie für die Berechnung von Einsatzzeiten:

Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2


Grundlage und Regeln für den Gesundheitsschutz bei der Arbeit:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Grundlage für die Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge, insbesondere Vorgaben zu den Themen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, Vorsorgekartei und Anhang mit Auslösekriterien für Vorsorge:

Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)


Grundlage für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen für den Straßenverkehr (z.B. LKW, Personenbeförderung usw.):

 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Grundlage für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen für die Binnenschifffahrt (z.B. Schiffsführer, Besatzungsmitglieder):

 Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)


Grundlage für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen für den Schienenverkehr (z.B. Triebfahrzeugführer):

Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)


Grundlage für die Untersuchung von Beschäftigten, die im beruflichen Kontext ionisierender Strahlung ausgesetzt sind:

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)


Grundlage für Belehrung von Personen, die mit Lebensmitteln umgehen (§ 43):

Infektionsschutzgesetz (InfSchG)


Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge für berufstätige Minderjährige:

Jugendarbeitsschutz Untersuchungsverordnung (JArbSchUV)


Grundlage für die arbeitsmedizinische Beratung schwangerer Mitarbeiterinnen:

Mutterschutzgesetz (MuSchG)


Grundlage für die Untersuchung von Beschäftigten in Nachtarbeit (§ 6 Abs. 3):

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)


Grundlage für die Untersuchung von beschäftigten im Rettungsdienst (§ 4):

Rettungsgesetz NRW (RettG NRW)


Grundlage für die Untersuchung von Beschäftigten in Pflegeberufen (§ 2):

Gesetz über die Pflegeberufe 1 (PflBG)


Grundlage für die sichere Einrichtung von Arbeitsstätten:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)


Grundlage für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Grundlage für den sicheren Umgang mit Biostoffen:

Biostoffverordnung (BiostoffV)


Grundlage für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Ihr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik!



Standort DUISBURG

ASD Rhein-Ruhr

Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Düsseldorfer Straße 193

47053 Duisburg 

 

Telefon: 0203 / 800 45-21

Telefax: 0203 / 800 45-23
E-Mail: info@asd-rhein-ruhr.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

07:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

07:15 Uhr bis 15:00 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Standort KLEVE

ASD Rhein-Ruhr
Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst GmbH

Prinzenhof 2

47533 Kleve

 

Telefon: 02821 / 97 66 61

Telefax: 02821 / 89 95 22

E-Mail: info@asd-rhein-ruhr-kleve.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:

7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

zusätzliche Termine auf Anfrage


Logo ASD Rhein-Ruhr Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik in Duisburg und Kleve

Folgen Sie uns!