Die Erstellung von Betriebsanweisungen stellt eine allgemeine Pflicht des Unternehmers dar. Sie ist in den folgenden Gesetzen verankert:
Unternehmer*innen, die entgegen der Gefahrstoffverordnung oder einer konkreten Unfallverhütungsvorschrift keine Betriebsanweisung erstellen, handeln ordnungswidrig.
Die Experten der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützen Sie bei der redaktionellen und visuellen Gestaltung von rechtssicheren Betriebsanweisungen.
Folgende Punkte können beispielsweise, abhängig vom Thema, in Betriebsanweisungen aufgeführt werden:
Für Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgende Gliederung zwingend vorgeschrieben: