Wenn Beschäftigte bei der aktuellen Arbeitsmarktlage krankheitsbedingt ausfallen, ist es in den meisten Branchen weitaus schwieriger geeignete Vertretungen oder Ersatz zu finden, als es noch vor einigen Jahren der Fall war.
Zudem sind die praktizierten und kommunizierten Gesundheitsmaßnahmen eines Unternehmens im Rahmen des Personalmarketings, längst ein entscheidender Faktor im Kampf um die besten Fachkräfte geworden.
Ziel einer jeden Unternehmensleitung muss es daher sein, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und möglichst lange zu erhalten.
Die ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützt Betriebe jeglicher Branche und Größenordnung dabei, dieses Ziel zu erreichen und bietet ihren Kunden das gesamte Spektrum der modernen Arbeitsmedizin an. Angefangen bei arbeitsmedizinischer Vorsorge, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen, verkehrsmedizinische Untersuchungen über Betriebsbegehungen, Teilnahmen an ASA-Sitzungen, Unterstützung bei Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Gutachten, Begleitung von betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen (BEM), Beratung von jugendlichen Mitarbeitenden und werdenden Müttern sowie die Begleitung und Konzeption von Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), stehen Ihnen unsere Arbeitsmediziner*innen zur Seite.
Nach § 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz ASiG, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte oder Betriebsärztinnen zu bestellen und ihnen die in § 3 des ASiG genannten Aufgaben zu übertragen. Wahlweise kann gemäß § 19 ASiG ein überbetrieblicher Dienst wie die ASD Rhein-Ruhr GmbH mit den Aufgaben betraut werden.
Bei Arbeitsmedizinern handelt es sich um hochqualifizierte Spezialisten, die eine umfangreiche, fachspezifische Ausbildung absolviert haben müssen.
Neben rund 360 Stunden theoretischen Kursen müssen zukünftige Fachärzte und Fachärztinnen für Arbeitsmedizin eine 60-monatige praktische Weiterbildung absolvieren und mit einer Facharztprüfung abschließen.
Die ASD Rhein-Ruhr GmbH ist eine anerkannte Weiterbildungsstelle für künftige Fachärzte / Fachärztinnen für Arbeitsmedizin und trägt somit zur Sicherung des Facharztbestandes im Fach Arbeitsmedizin bei.
Die Aufgaben von Arbeitsmedizinern sind in § 3 des ASiG aufgeführt. Wir bieten unseren Kunden unter anderem die folgenden Leistungen:
Nicht zu den Aufgaben von Arbeitsmediziner*innen gehört die Überprüfung von Arbeitsunfähigkeiten („Krankenschein“) der Beschäftigen. Diese Aufgabe obliegt per Gesetz dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Alpen, Bedburg-Hau, Bocholt, Bochum, Bottrop, Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Ennepetal, Erkrath, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Goch, Grefrath, Grevenbroich, Hamminkeln, Hattingen, Heiligenhaus, Herten, Hilden, Hünxe, Isselburg, Issum, Kalkar, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Kranenburg, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Rees, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Velbert, Viersen, Voerde, Wachtendonk, Weeze, Wesel, Wuppertal, Xanten
Sollte Ihr Unternehmensstandort hier nicht aufgeführt sein, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch darüber, ob wir eine Vollbetreuung anbieten können. Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen auch für Fragen rund um die arbeitsmedizinische Betreuung durch unser Haus zur Verfügung.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Durchführung einzelner arbeitsmedizinischer Vorsorgen oder anderer Untersuchungen z.B. nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) oder der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) auch als Einzelauftrag ohne vertragliche Bindung an.
Verena Paske
Sekretariat der Geschäftsführung