Binnenschifffahrt


Tauglichkeitsuntersuchungen

Alle Mitglieder der Besatzung eines Binnenschiffes müssen medizinisch tauglich sein. Die medizinische Tauglichkeit muss vom Besatzungsmitglied für jede Erteilung eines Befähigungszeugnisses durch den Tauglichkeitsnachweis, der nicht älter als 3 Monate sein darf, nachgewiesen werden. Sofern die Tauglichkeit nicht auf einen anderen Zeitrahmen befristet wurde, muss diese erneut ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nachgewiesen werden.

Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen müssen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ihre Tauglichkeit durch ein ärztliches Zeugnis ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erneut nachweisen, danach nach weiteren 5 Jahren. Ab dem 70. Lebensjahr ist der Nachweis alle 2 Jahre wieder erforderlich (§22 (1) BinSchPersV).

Das ärztliche Zeugnis muss von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt sein, die die Voraussetzungen zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen gemäß BinSchPersV erfüllen, d.h. die von der BG Verkehr auf Grundlage binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften zugelassen worden sind.


Bitte bringen Sie folgendes zu allen Untersuchungen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls vorhandene Sehhilfe und Hörhilfe
  • bitte die nebenstehenden Formulare herunterladen und ausgefüllt mitbringen


Übersicht der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte



Zulassungsverfahren

Die BG Verkehr wird bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens von der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützt.


Anträge richten Sie bitte direkt an:

ASD Rhein-Ruhr GmbH

Frau Dr. Karin Wittinghofer

info@asd-rhein-ruhr.de

Düsseldorfer Str. 193

47053 Duisburg

 

Die BG Verkehr und die ASD Rhein-Ruhr GmbH prüfen nach Antragseingang, ob die jeweils einschlägigen Voraussetzungen nach den Vorgaben der Binnenschiffspersonalverordnung (§ 24 (2) BinSchPersV i. V. m. Anlage 6a) vorliegen.


Für Terminanfragen zu verkehrsrechtlichen Untersuchungen oder Fragen zum Zulassungsverfahren für Binnenschifffahrts-Untersuchungsstellen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.


Frau Dr. Karin Wittinghofer
Geschäftsbereichsleiterin

 

Frau Dr. Wittinghofer steht Ihnen für alle Fragen zum Thema Zulassungsverfahren für Binnenschifffahrtsuntersuchungen zur Verfügung.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


ASD Rhein-Ruhr GmbH - Mit Sicherheit gesünder!



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