Eignungsbeurteilungen können durch verschiedene Rechtsgrundlagen begründet sein. Hierbei kann es sich um staatliche Vorgaben, wie z.B. Gesetze und
Verordnungen oder arbeitsrechtliche Grundlagen wie Tarifverträge handeln. Auch sogenannte Einstellungsuntersuchungen, die in der Regel vor der Aufnahme einer Tätigkeit
durchgeführt werden und deren positiver Ausgang oftmals als Kriterium für das endgültige Zustandekommen eines Arbeitsvertrages dienen, gehören zu den Eignungsbeurteilungen.
Auch bei den meisten verkehrsrechtlichen Untersuchungen handelt es sich um Eignungsbeurteilungen.
In Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge enthalten die Bescheinigungen für Eignungsbeurteilungen immer ein Ergebnis, welches Aufschluss darüber gibt, ob die beurteilte Person für eine bestimmte Aufgabe geeignet ist. Konkrete Diagnosen, welche der Empfehlung der Betriebsmediziner*innen zugrunde liegen, werden auch hier nur der beurteilten Person und nicht den Arbeitgebenden mitgeteilt.
Im Folgenden führen wir exemplarisch einige Eignungsbeurteilungen auf, die in unseren Zentren in Duisburg und Kleve durchgeführt werden. Sollte die von Ihnen benötigte Eignungsbeurteilungen nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns doch bitte, um zu erfahren, ob wir die gewünschte Beurteilung durchführen können: